Michael Kuch – Physiotherapie · Privatpraxis am Rödingsmarkt
Inhaber: Michael Kuch
Steintwietenhof 2 · 20459 Hamburg
Telefon: 040 525 706 48
E-Mail: info@kuch-physiotherapie.de
Stand: 19. Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vereinbarung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die physiotherapeutischen Behandlungen von Privatpatientinnen und Privatpatienten sowie Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern in unserer Praxis. Sie umfassen auch ergänzende Maßnahmen und therapeutisches Training, soweit diese Bestandteil der vereinbarten physiotherapeutischen Behandlung sind. Eigenständige, nicht medizinische Personal-Training-Verträge sind nicht Gegenstand dieser AGBs und werden gesondert vereinbart.
Die AGBs werden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und gelten, wenn sie wirksam in die jeweilige Vereinbarung einbezogen wurden. Individuelle Absprachen haben Vorrang. Eine Terminvereinbarung kommt durch die verbindliche Bestätigung des Termins durch die Praxis zustande. Die konkret vereinbarten Leistungen und Preise werden vor der Behandlung mitgeteilt.
2. Behandlung und Mitwirkung
Wir stimmen die Behandlung auf Ihre Beschwerden, Ihre gesundheitliche Situation und Ihre Ziele ab. Die Behandlung erfolgt nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards. Ein bestimmter Heilungs- oder Behandlungserfolg kann nicht garantiert werden.
Zum ersten Termin gehören die Anamnese, die physiotherapeutische Befundung und die vereinbarte Behandlung. Bei Bedarf entwickeln wir einen individuellen Übungs- oder Trainingsplan. Ergänzende Verfahren, etwa INDIBA® Radiofrequenztherapie oder frequenzspezifischer Mikrostrom, werden nur nach fachlicher Prüfung, entsprechender Aufklärung und Ihrer Einwilligung eingesetzt. Über zusätzliche, nicht im vereinbarten Preis enthaltene Leistungen und deren Kosten informieren wir Sie vorab; sie bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Bitte informieren Sie uns über relevante Vorerkrankungen, Beschwerden, Medikamente und sonstige Umstände, die für Ihre Behandlung wichtig sein können. Vorhandene ärztliche Verordnungen, Befunde und Arztberichte bringen Sie bitte mit. Ob für die konkrete Behandlung eine ärztliche Verordnung oder weitere Abklärung erforderlich ist, wird vor Behandlungsbeginn geprüft. Die Behandlung erfolgt ausschließlich im Rahmen der beruflichen und gesetzlichen Befugnisse der Praxis.
3. Preise für Privatpatienten
Der Ersttermin kostet insgesamt 175,00 €. Darin enthalten sind 150,00 € Behandlungshonorar und die einmalige Erstbefundungspauschale von 25,00 € für den erhöhten Aufwand für Administration, Dokumentation, Befundung, Absprache und Planung. Die Pauschale wird nicht zusätzlich zu den 175,00 € berechnet.
Folgetermine kosten jeweils 150,00 €.
Diese Preise gelten für die entsprechend vereinbarten Privatpatientenbehandlungen. Abweichende oder zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger gesonderter Vereinbarung berechnet.
4. Selbstzahlerleistungen und Preise
Für jeden Selbstzahlertermin reservieren wir eine Stunde. Davon stehen Ihnen 50 Minuten Behandlungszeit zur Verfügung. Die einmalige Erstbefundung ist in den nachstehenden Selbstzahlerpreisen bereits enthalten; sie wird weder beim Einzeltermin noch beim Wechsel zu einem Paket zusätzlich berechnet.
Bei umsatzsteuerfreier Heilbehandlung gelten folgende Endpreise:
- Einzeltermin: 190,00 €.
- 5er-Paket: 900,00 € gesamt, entsprechend 180,00 € pro Termin.
- 10er-Paket: 1.500,00 € gesamt, entsprechend 150,00 € pro Termin.
Bei einer mit 19 % Umsatzsteuer abzurechnenden Leistung gelten stattdessen folgende Endpreise einschließlich Umsatzsteuer:
- Einzeltermin: 226,10 €.
- 5er-Paket: 1.071,00 € gesamt, entsprechend 214,20 € pro Termin.
- 10er-Paket: 1.785,00 € gesamt, entsprechend 178,50 € pro Termin.
Ob eine Leistung umsatzsteuerfrei ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach § 4 Nr. 14 UStG, und nicht allein nach dem Versicherungs- oder Selbstzahlerstatus. Welche steuerliche Behandlung und welcher Endpreis für Ihre konkrete Leistung gelten, teilen wir Ihnen vor der Vereinbarung mit.
Die Entscheidung über Umfang und Häufigkeit weiterer Behandlungen orientiert sich an Ihrem individuellen Bedarf. Die Buchung eines Pakets verpflichtet nicht zur Durchführung medizinisch nicht mehr erforderlicher Behandlungen.
5. Zunächst einzeln beginnen und innerhalb von 14 Tagen zum Paket wechseln
Sie können zunächst einen Einzeltermin buchen, ohne sich vorab für ein Paket entscheiden zu müssen. Anschließend können Sie weitere Einzeltermine vereinbaren oder ein 5er- beziehungsweise 10er-Paket wählen.
Entscheiden Sie sich innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ihrem ersten tatsächlich wahrgenommenen, zunächst als Einzeltermin vereinbarten Selbstzahler-Behandlungstermin für ein Paket, rechnen wir den für diesen Einzeltermin bereits gezahlten Betrag vollständig auf den Gesamtpreis des gewählten Pakets an.
Der Tag des ersten Behandlungstermins wird bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet. Die Frist endet mit Ablauf des 14. darauffolgenden Tages. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Praxisort Hamburg staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.
Für den Paketwechsel teilen Sie uns innerhalb dieser Frist das gewünschte Paket in Textform mit, beispielsweise per E-Mail an info@kuch-physiotherapie.de. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang, nicht das bloße Absenden der Mitteilung. Bei E-Mails zählt für diese Regelung der Eingang im E-Mail-Postfach der Praxis, auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Eine spätere Bearbeitung oder Bestätigung durch die Praxis beeinträchtigt den fristgerecht gewahrten Anrechnungsanspruch nicht. Wir bestätigen Ihnen das gewählte Paket, dessen Gesamtpreis und die Anrechnung in Textform.
Ihr erster Termin zählt als erste Einheit des Pakets. Danach verbleiben vier beziehungsweise neun Behandlungstermine. Der erste Termin wird nicht zusätzlich berechnet. Die Anrechnung erfolgt nur einmal und nur auf ein Paket. Weitere vor dem Paketwechsel gesondert vereinbarte und wahrgenommene Einzeltermine bleiben außerhalb des Pakets, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Ohne fristgerechten Paketwechsel bleibt es bei der vereinbarten Einzelabrechnung. Für die Entscheidung gegen ein Paket fällt keine zusätzliche Gebühr an. Die Anrechnungsfrist ist keine Widerrufsfrist.
6. Paketzeitraum, Unterbrechung und Beendigung
Für das 5er-Paket ist ein Nutzungszeitraum von fünf Monaten, für das 10er-Paket ein Nutzungszeitraum von zehn Monaten vorgesehen. Dieser beginnt mit dem ersten tatsächlich wahrgenommenen Behandlungstermin. Bei einem späteren Paketwechsel nach Ziffer 5 ist dies der bereits angerechnete erste Einzeltermin.
Die Zeiträume dienen der Planung der Behandlung. Mit ihrem Ablauf verfallen weder nicht genutzte Einheiten noch vorausgezahltes Guthaben automatisch. Bei krankheitsbedingten Unterbrechungen oder fehlender Terminverfügbarkeit der Praxis verlängert sich der vorgesehene Zeitraum angemessen, mindestens um die Dauer der jeweiligen Unterbrechung. Eine weitere Behandlung oder Abrechnung offener Einheiten stimmen wir mit Ihnen ab.
Ihre gesetzlichen Rechte zur Beendigung des Behandlungsverhältnisses, insbesondere die gegebenenfalls anwendbaren Rechte nach §§ 627 und 628 BGB in Verbindung mit § 630b BGB, bleiben unberührt. Möchten Sie das Behandlungsverhältnis beenden, teilen Sie uns dies bitte eindeutig mit. Eine einzelne Terminabsage ist nicht automatisch eine Kündigung des gesamten Behandlungspakets.
Bei vorzeitiger Beendigung werden die tatsächlich erbrachten Behandlungseinheiten zum anteiligen Paketpreis abgerechnet: beim 5er-Paket jeweils ein Fünftel, beim 10er-Paket jeweils ein Zehntel des vereinbarten Gesamtpreises. Eine rückwirkende Aufwertung auf den höheren Einzelterminpreis oder eine erneute Erstbefundungspauschale erfolgt nicht. Ein verbleibendes vorausgezahltes Guthaben wird nach der Schlussabrechnung ohne unnötige Verzögerung erstattet. Zwingende gesetzliche Regelungen und weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Berechtigte, gesondert ausgewiesene Ausfallhonorare richten sich nach Ziffer 9.
7. Zahlung und Kostenerstattung
Die Vergütung für Einzeltermine und Privatpatientenbehandlungen wird nach dem jeweiligen Termin mit Rechnungsstellung fällig, sofern nicht individuell ein anderer Zahlungszeitpunkt vereinbart wurde.
Buchen Sie ein Selbstzahlerpaket direkt, wird der Gesamtpreis beim ersten Behandlungstermin fällig. Wechseln Sie nach einem Einzeltermin gemäß Ziffer 5 zu einem Paket, wird bei Abschluss der Paketvereinbarung nur der nach vollständiger Anrechnung verbleibende Restbetrag fällig. Eine individuell vereinbarte abweichende Zahlungsregelung hat Vorrang.
Unsere Praxis ist eine Privatpraxis. Eine Abrechnung der hier vereinbarten Privat- und Selbstzahlerleistungen unmittelbar mit gesetzlichen Krankenkassen erfolgt nicht. Eine Übernahme oder Erstattung durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder andere Stellen wird von der Praxis nicht zugesagt.
Bitte klären Sie eine mögliche Erstattung vor Behandlungsbeginn mit der jeweiligen Stelle. Ist eine vollständige Kostenübernahme erkennbar nicht gesichert, informieren wir Sie vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten. Ihre Zahlungspflicht aus der Vereinbarung besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob und wann eine Erstattung erfolgt. Gesetzliche Einwendungen und Rechte bleiben unberührt.
8. Terminvereinbarung und Absagefristen
Die vereinbarte Behandlungszeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Bitte sagen Sie einen Termin so früh wie möglich ab, wenn Sie ihn nicht wahrnehmen können, damit wir die Zeit anderweitig vergeben können.
Eine kostenfreie Absage ist grundsätzlich bis 24 Stunden vor Terminbeginn möglich. Für Termine an einem Montag sowie am ersten Kalendertag unmittelbar nach einem gesetzlichen Feiertag am Praxisort Hamburg gilt eine Absagefrist von 48 Stunden vor Terminbeginn.
Eine Absage kann persönlich, telefonisch während der Erreichbarkeit der Praxis oder per E-Mail an info@kuch-physiotherapie.de erfolgen. Bei einer E-Mail ist der Eingang im E-Mail-Postfach der Praxis maßgeblich. Eingänge an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen werden zur Wahrung der Absagefrist berücksichtigt, auch wenn wir die Nachricht erst am nächsten Öffnungstag bearbeiten. Eine bloß erfolglose telefonische Kontaktaufnahme gilt nicht als Absage.
Wird ein Termin erst nach Ablauf der jeweiligen Absagefrist vereinbart, gelten diese Fristen nicht rückwirkend. Etwaige besondere Absagebedingungen für einen solchen kurzfristigen Termin müssen vor der Terminvereinbarung gesondert vereinbart werden.
9. Ausfallhonorar
Bei einer verspäteten Absage oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar nur verlangt werden, soweit hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Erforderlich sind insbesondere ein verbindlich und konkret für Sie reservierter Termin, die Leistungsbereitschaft der Praxis und ein tatsächlich vergütungsrechtlich relevanter Ausfall.
Die Berechnung richtet sich nach der vereinbarten Vergütung unter Abzug ersparter Aufwendungen sowie anderweitig erzielter oder böswillig nicht erzielter Vergütung entsprechend § 615 BGB. Eine anderweitige Vergabe oder Nutzung der frei gewordenen Behandlungszeit wird berücksichtigt. Diese Regelung begründet keine automatische Zahlungspflicht allein aufgrund der Unterschreitung der Absagefrist.
Gesetzliche Einwendungen, insbesondere gegen das Vorliegen eines Annahmeverzugs oder bei rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit, bleiben unberührt. Ihnen bleibt ausdrücklich der Nachweis offen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.
Bei Paketterminen richtet sich eine berechtigte Forderung höchstens nach dem anteiligen Paketpreis für die betreffende Einheit, vermindert um die anzurechnenden Beträge. Sie wird gesondert und nachvollziehbar abgerechnet. Der ausgefallene Termin wird nicht zugleich als erbrachte Behandlungseinheit vom Paket abgezogen; die nicht durchgeführte Behandlungseinheit bleibt für einen späteren Termin verfügbar. Eine doppelte Berechnung desselben Ausfalls findet nicht statt.
Sagt die Praxis einen Termin ab, fällt für diesen Termin kein Honorar oder Ausfallhonorar an. Eine nicht durchgeführte Paketeinheit bleibt erhalten.
10. Gesetzliche Rechte, Haftung und Streitbeilegung
Die gesetzlichen Patientenrechte, insbesondere zur Aufklärung, Einwilligung und Einsicht in die Behandlungsdokumentation, bleiben unberührt. Für die Haftung der Praxis gelten die gesetzlichen Bestimmungen; diese AGBs enthalten keinen Ausschluss der Haftung für Behandlungsfehler oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Für physiotherapeutische Behandlungsverträge im Sinne von § 630a BGB gilt die gesetzliche Einordnung nach § 312 Abs. 2 Nr. 7 BGB. Durch die 14-tägige Anrechnungsregelung wird kein allgemeines Widerrufsrecht geschaffen. Soweit im Einzelfall gesetzliche Widerrufsrechte bestehen, werden diese durch die AGBs nicht eingeschränkt.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11. Schlussbestimmungen
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGBs. Änderungen der AGBs oder Preisangaben gelten für bereits geschlossene Vereinbarungen nicht automatisch; dafür ist eine entsprechende Vereinbarung erforderlich.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, richtet sich die weitere Geltung des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.